Wien gegen illegalen Tierhandel

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Bereits im Dezember 2020 positioniert sich Wien gegen den illegalen Tierhandel. Stadtrat Czernohorszky verspricht damals: „Null Toleranz bei schmutzigen Geschäften mit Tierwelpen!“ Damit bekräftigt der Tierschutz-Stadtrat, dass die Stadt Wien gegen illegalen Tierhandel strikt vorgehen wird. Im Fokus steht der Onlinehandel mit Tieren. Denn rund 200 Hundewelpen am Tag bieten gewerbliche TierhändlerInnen mit Sitz im Ausland zum Verkauf nach Österreich im Internet an. Immer wieder landen dort angebotene und oftmals schwer kranke Tiere in Wien, wie eine aktuelle Analyse der Tierschutzombudsstelle Wien zeigt.

„Wir werden umgehend auf diese neuen Erkenntnisse reagieren und in unserem seit langem währenden Kampf gegen den Welpenhandel den Fokus auf diesen Bereich dieses schmutzigen Geschäfts richten – zum Schutz der Tiere und zum Schutz der Menschen“

Tierschutzstadtrat Jürgen Czernohorszky ots

Studie zeigt die Probleme auf

Im Rahmen der Fachtagung „Tier&Recht-Tag“ wurde die Studie „Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien“ präsentiert. Sie stuft die Gruppe der gewerblichen HundegroßhändlerInnen aus östlichen Nachbarländern als sehr problematisch ein. Waren es vor einigen Jahren noch vornehmlich private WelpenverkäuferInnen, die ihre Geschäfte vor Ort in Wien abwickelten, so scheint sich das Geschäft nun auf einige, wenige professionalisierte HändlerInnen verlagert zu haben. Diese bieten auf seriös wirkenden Websites eine Vielzahl an Hunden an, die Interessenten bestellen können. Die Übergabe erfolgt per Lieferung an die heimische Haustüre oder an grenznahen Treffpunkten außerhalb Österreichs. Nach der Übernahme brechen häufig Krankheiten aus. Die Folge: Intensive und kostspielige tierärztliche Behandlungen, im schlimmsten Fall sogar der Tod der Tiere.

„Diese Tiere stammen aus schlimmsten Verhältnissen. Sie werden oftmals sogar aus so genannten „Hinterhofzuchten“ zugekauft, dann aber als Hunde aus „handverlesener Familienaufzucht“ angepriesen“

Eva Persy (TOW)

Eine erste Studie stammt aus 2015

Bereits 2015 hatte die Tierschutzombudsstelle Wien eine erste Studie über den Handel mit Tieren für die private Haltung in der Stadt Wien vorgelegt. Die Agentur Shifting Values erstellt die Studie „Analyse zum Handel mit Heimtieren und privat gehaltenen Wildtieren in Wien“. In ihr kristallisierten sich insbesondere die Online-Kleinanzeigenplattformen als Umschlagplatz für meist unseriöse TierhändlerInnen heraus. In langwierigen Verhandlungen konnte die Stadt Wien BetreiberInnen von Kleinanzeigenplattformen anschließend dazu bewegen, Maßnahmen gegen den leidvollen Handel zu setzen. 2017 kommt es zu einer Gesetzesänderung für das „öffentliche Feilbieten von Tieren“. Damit wurde der Verkauf und das Anbieten von Tieren im Internet neu geregelt. 2020 wurde nun im Rahmen einer weiteren Studie Nachschau gehalten, wie sich die Lage im Bereich des Online-Tierhandels, insbesondere des Handels mit Welpen, aktuell darstellt. Die aktuelle Studie Teil 3 wurde am 2. Dezember 2020 präsentiert.

LINK zur Studie IM BILD

Bundesgesetz braucht eine Änderung

Um nachhaltig gegen gewerbliche AuslandstierhändlerInnen vorzugehen, müssen auch die Bestimmungen auf Bundesebene geändert werden. Die Tierschutzombudsstelle Wien (TOW) hat hierfür konkrete Vorschläge ausgearbeitet. Die Änderungen sind notwendig, vor allem im Bereich der Regelungen für ein Bringen der Tiere nach Österreich. Die müssen geändert werden. So ist es etwa derzeit in Österreich zulässig, Hunde- und Katzenwelpen ab einem Alter von 8 Wochen ins Land zu bringen. Auch wenn diese über keine Tollwutimpfung verfügen. „Dafür muss der Verkäufer lediglich bescheinigen, dass das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wildlebenden Tieren in Kontakt gekommen zu sein“, erläutert Eva Persy. Würde Österreich dem Beispiel anderer EU-Staaten folgen und diese Ausnahmeregelung nicht mehr zulassen, könnten Welpen erst im Alter von 16 Wochen mit vollständigem Tollwutschutz nach Österreich gebracht werden – ein Alter, in dem die Tiere für den klassischen Welpenhandel wesentlich weniger „attraktiv“ sind.

Tierschutzrechtsexperte Wolfgang Wessely legt Änderungsvorschlag vor

Einen konkreten Vorschlag, wie die Regelungen für das öffentliche Anbieten von Tieren im Internet im Tierschutzgesetz angepasst werden sollten, hat der renommierte Tierschutzrechtsexperte Wolfgang Wessely im Auftrag der Tierschutzombudsstelle Wien vorgelegt: Die geltenden Bestimmungen sollten klarer formuliert werden und es so den Behörden erleichtern, gegen illegale Machenschaften vorzugehen. Neu hinzu kommen soll eine Ausdehnung der Strafbarkeit für Taten die im Ausland begangen werden. Der derzeit häufig vertretenen Praxis, dass Welpenhändler auf Webseiten mit österreichischer Domain (.at-Endung) Tiere zum Verkauf anbieten, jedoch nicht strafbar sind, weil sie dies vom Ausland aus tun, könnte so ein Riegel vorgeschoben werden. Neben Strafen und der Abnahme der betroffenen Tiere könnte überdies die rechtliche Möglichkeit geschaffen werden, Gewinne aus dem illegalen Welpenhandel von den Verkäufern einzufordern.

„Mit diesen Änderungen und unserem rigorosen Vorgehen gegen illegale AnbieterInnen könnten wir diese empfindlich treffen und viel Leid bei Tier und Mensch verhindern“

Stadtrat Czernohorszky.

(Vor-) Freude statt Tierleid schenken

Die Stadt Wien warnt grundsätzlich davor, Tiere über das Internet zu beziehen. Auch wenn Online-Shopping in diesen besonderen Zeiten für viele die bevorzugte Einkaufsweise ist, so gilt das keineswegs für Lebewesen. Denn wer sich einen Welpen zulegen möchte, kann sich im TierQuarTier Wien beraten lassen. Hier warten Hunde und Katzen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Rassen auf ein liebevolles neues Zuhause. Wenn es ein Rassewelpe aus einer Zucht sein soll, dann sollten sich die Interessenten zunächst bei unabhängigen Einrichtungen wie der Tierschutzombudsstelle Wien erkundigen, woran seriöse ZüchterInnen zu erkennen sind. Wien geht damit gegen illegalen Tierhandel vor

„Aktion Scharf“ gegen illegalen Tierhandel in Wien ab April 2021

Durch eine Verschärfung des EU-Tiergesundheitsrechts wird es keinen legalen Handel von Welpen unter 15 Wochen nach Österreich mehr geben. Privat eingeführte Welpen dürfen nicht weitergegeben oder weiterverkauft werden. Darüber hinaus startet das Veterinäramt der Stadt in Zusammenarbeit mit der Tierschutzombudsstelle Wien eine Aktion scharf gegen illegalen Welpenhandel: So wird das Internet auf mögliche Verdachtsfälle durchforstet und auch der öffentliche Raum verstärkt beobachtet. Erhärtet sich ein Verdacht, gibt es ausnahmslos eine Anzeige. Die durch die Polizei zugezogenen AmtstierärztInnen der Stadt Wien kontrollieren streng die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen – Tiertransport, Tiergesundheit, Tierschutz – setzen die erforderlichen Maßnahmen und zeigen jeden Verstoß umgehend und rigoros an. Geplant ist weiters, in den Bezirken aktiv über illegalen Welpenhandel zu informieren (z.B. in Hundezonen etc.).

LINK zum Text IM BILD

1 Kommentar zu „Wien gegen illegalen Tierhandel“

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